Obligatorische Assessments für die Zulassung zum kirchlichen Dienst
Gestützt auf c. 455 § 4 CIC haben die Schweizer Diözesanbischöfe im Frühjahr 2025 per Dekret ein mehrstufiges Abklärungsverfahren (Assessment) der psychologischen Eignung zukünftiger Seelsorgender für die ganze Schweiz beschlossen. Dieses wurde mit Fachpersonen aus dem Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich entwickelt.
Grundlage für das Assessment bilden Basiskompetenzen in der Gestaltung sozialer Interaktionen und dem Selbstmanagement, die für den Erwerb seelsorgerischer Fertigkeiten und eine erfolgreiche Berufsausübung erforderlich sind. Ziel des Assessments ist die Überprüfung dieser Kompetenzen und die Identifikation möglicher Risiken für Dritte. Es setzt sich zusammen aus einer testpsychologischen Abklärung, einem kompetenzorientierten Gespräch und einer weiteren, vertieften psychologischen Abklärung.
Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen werden dieses mehrstufige Assessment künftig standardmässig durchlaufen, wenn möglich zu Beginn der Ausbildung, spätestens jedoch vor Eintritt in den kirchlichen Dienst. Die Details dazu sind im entsprechenden Dekret vom 11. März 2025 geregelt.
Pilotphase mit 72 durchgeführten Assessments erfolgreich abgeschlossen und evaluiert
Von April bis Ende 2025 wurde das von der Arbeitsgruppe entwickelte Vorgehen in einer Pilotphase erprobt. Es wurden 72 psychologische Eignungsabklärungen durchgeführt (60 auf Deutsch, 6 auf Französisch und 6 auf Italienisch). Zu diesem Zweck hat die Kirche mit zehn Fachpersonen aus der forensischen Psychologie / Psychiatrie und der Personaldiagnostik zusammengearbeitet. Die Auswertung der Pilotphase hat ergeben, dass die Assessments von den Kandidatinnen und Kandidaten mehrheitlich gut akzeptiert werden. Sie haben diese als professionell, zugewandt, wichtig und richtig, jedoch auch als intensiv, aufwändig und teils sehr anstrengend erlebt.
Massnahme zeigt erste wahrnehmbare Wirkungen
In Einzelfällen haben sich die zuständigen Verantwortlichen gemäss den Empfehlungen der Fachpersonen gegen eine weitere Zusammenarbeit mit den evaluierten Personen entschieden. Die Stichprobe der ersten Eignungsabklärungen ist allerdings noch zu klein, um Aussagen zu einzelnen Bistümern oder den Anteil der aus den Tests resultierenden Vorbehalte zu machen. Weil auch psychologische Basiskompetenzen für den Seelsorge-Beruf getestet werden, können die Vorbehalte zudem unterschiedliche Gründe haben und müssen nicht zwingend auf ein erhöhtes Risiko bezüglich sexuellem oder spirituellem Missbrauch hinweisen. Darum können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine detaillierten Zahlen ausgewiesen werden.
Neben der Identifikation von nicht geeigneten Kandidaten/innen unterstützt die psychologische Eignungsabklärung auch die Festlegung der Ausbildungsziele der einzelnen Studierenden. Diese erhalten eine externe Einschätzung ihrer Fähigkeiten und Grenzen zu diesem Zeitpunkt. Darauf aufbauend werden Entwicklungsschritte und Fördermassnahmen vereinbart. Die Assessments sind also sowohl eine Präventionsmassnahme gegen sexuellen und spirituellen Missbrauch als auch ein Schlüsselelement in der gesamten Personalentwicklung für Seelsorgende.