Obligatorische Assessments für die Zulassung zum kirchlichen Dienst

Gestützt auf c. 455 § 4 CIC haben die Schweizer Diözesanbischöfe im Frühjahr 2025 per Dekret ein mehrstufiges Abklärungsverfahren (Assessment) der psychologischen Eignung zukünftiger Seelsorgender für die ganze Schweiz verbindlich eingeführt. Dieses wurde mit Fachpersonen aus dem Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich entwickelt.

Grundlage für das Assessment bilden Basiskompetenzen in der Gestaltung sozialer Interaktionen und dem Selbstmanagement, die für den Erwerb seelsorgerischer Fertigkeiten und eine erfolgreiche Berufsausübung erforderlich sind. Ziel des Assessments ist die Überprüfung dieser Kompetenzen und die Identifikation möglicher Risiken für Dritte. Es setzt sich zusammen aus einer testpsychologischen Abklärung, einem kompetenzorientierten Gespräch und einer weiteren, vertieften psychologischen Abklärung.

Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen werden dieses mehrstufige Assessment künftig standardmässig durchlaufen, wenn möglich zu Beginn der Ausbildung, spätestens jedoch vor Eintritt in den kirchlichen Dienst.

Die Details dazu sind im entsprechenden Dekret vom 11. März 2025 geregelt.