Systemische Defizite und Risiken erkennen und angehen, Missbräuche ahnden und Vertuschung verhindern
Viele kirchliche Institutionen unternehmen seit längerem Schritte, um das Geschehene aufzuarbeiten und dem Risiko von sexuellen Übergriffen präventiv zu begegnen. Die wissenschaftliche Aufarbeitung zeigt jedoch, dass noch sehr viel Arbeit ansteht. SBK, RKZ und KOVOS haben darum auf nationaler Ebene weitere Massnahmen beschlossen, mit denen die Aufarbeitung fortgesetzt wird und institutionelle Mängel angegangen werden.
Unabhängige Opferberatung
Seit Anfang 2025 erfolgt die Opferberatung unabhängig von den kirchlichen Stellen durch die von den Kantonen anerkannten Opferberatungsstellen.
Assessments
Als Bestandteil des Auswahlverfahrens von angehenden Seelsorgerinnen und Seelsorgern in der katholischen Kirche werden ab Mitte 2025 schweizweit standardisierte psychologische Assessments durchgeführt.
Personaldossiers & Weitergabe von Informationen
Ein Leitfaden formuliert neu Standards zur Führung und Archivierung von Personaldossiers sowie zur Weitergabe von Personalinformationen.
Missbrauchsakten
Bereits 2023 haben sich die Bistümer, die Landeskirchen und zahlreiche Ordensgemeinschaften verpflichtet, Akten künftig aufzubewahren, wenn sie im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen.
Nationales Straf- und Disziplinargericht
Künftig soll ein kirchenrechtliches nationales Straf- und Disziplinargericht für einen einheitlichen und professionellen Umgang mit Missbrauchsfällen sorgen. Dabei haben die zivilen schweizerischen Strafgesetze stets Vorrang und die Strafverfolgungsbehörden müssen zwingend eingeschaltet werden.
Forschungsprojekt 2024–2026
Die Forschung wird in einem dreijährigen Folgeprojekt weitergeführt. SBK, RKZ und KOVOS haben das Historische Seminar der Universität Zürich bereits Ende 2023 mit einem weiteren Forschungsprojekt 2024–2026 beauftragt.
Ressourcen für die Umsetzung der Massnahmen bereitgestellt
Für die Umsetzung haben SBK, RKZ und KOVOS für die Jahre 2024 bis 2026 Gelder im Umfang von 1,5 Mio. Franken für das Forschungsprojekt und 1 Mio. Franken für die weiteren beschlossenen Massnahmen gesprochen. Damit stehen zusätzliche finanzielle Mittel für Fachpersonen sowie für externe Beratung und Aufträge für die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen bereit.
Für die Konkretisierung der Umsetzung stehen SBK, RKZ und KOVOS im Dialog mit den Betroffenenorganisationen.