Systemische Defizite und Risiken erkennen und angehen, Missbräuche ahnden und Vertuschung verhindern

Viele kirchliche Institutionen unternehmen bereits seit längerem Schritte, um das Geschehene aufzuarbeiten und dem Risiko von sexuellen Übergriffen präventiv zu begegnen. Das Pilotprojekt zeigt jedoch, dass noch sehr viel Arbeit ansteht.

SBK, RKZ und KOVOS haben auf nationaler Ebene weitere Massnahmen beschlossen, mit denen die Aufarbeitung fortgesetzt wird und institutionelle Mängel angegangen werden:

  1. Für Betroffene sollen schweizweit professionelle Angebote geschaffen werden, bei denen sie Missbräuche melden können: In den kommenden Monaten werden dafür verschiedene Modelle für eine gesamtschweizerische unabhängige Meldestelle für Betroffene sowie für Informantinnen und Informanten geprüft und danach deren Realisierung angegangen. Zudem sollen die bestehenden kircheneigenen Meldestrukturen von Fachleuten überprüft und anschliessend anhand gemeinsamer Standards weiterentwickelt werden.
  2. Künftige Priester, ständige Diakone, Mitglieder von Ordensgemeinschaften und weitere Seelsorgende sollen im Rahmen ihrer Ausbildung standardisierte psychologische Abklärungen durchlaufen: Die Priesterseminarien, Noviziate und Ausbildungsstätten für Seelsorgende führen eine gesamtschweizerisch standardisierte psychologische Prüfung der künftigen Priester, ständigen Diakone, Mitglieder von Ordensgemeinschaften und weiterer Seelsorgenden ein.
  3. Für die Führung von Personaldossiers und für die Weitergabe von relevanten Informationen über kirchliche Mitarbeitende werden Mindeststandards gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen eingeführt: Diese richten sich an Bistümer, Ordensgemeinschaften, staatskirchenrechtliche Organisationen und andere kirchliche Anstellungsträger.
  4. Die Mitglieder aller drei Auftraggeberinnen verpflichten sich zu neuen Grundsätzen im Umgang mit Missbrauchsakten: In einer schriftlichen Selbstverpflichtung erklären alle kirchlichen Verantwortlichen an der Spitze von Bistümern, Landeskirchen und Ordensgemeinschaften, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren. Das bedeutet auch, dass die kirchenrechtliche Vorschrift, regelmässig Akten aus Archiven und Geheimarchiven zu vernichten (can. 489 § 2 CIC), für solche Akten nicht mehr angewendet wird.
  5. Die Forschung wird in einem dreijährigen Folgeprojekt 2024–2026 weitergeführt: Bereits im Juni 2023 haben SBK, RKZ und KOVOS entschieden, die Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich fortzusetzen und ihm den Auftrag für ein weiteres Forschungsprojekt 2024–2026 im Umfang von 1,5 Mio. Franken zu erteilen. Die Verträge und ergänzende Informationen wurden zum Projektstart Anfang 2024 veröffentlicht.
Ressourcen für die Umsetzung der Massnahmen bereitgestellt

Für die Umsetzung haben SBK, RKZ und KOVOS für die Jahre 2024 bis 2026 Gelder im Umfang von 1,5 Mio. Franken für das Forschungsprojekt und 1 Mio. Franken für die weiteren beschlossenen Massnahmen eingestellt. Damit stehen ab nächstem Jahr zusätzliche finanzielle Mittel für Fachpersonen sowie für externe Beratung und Aufträge für die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen bereit.

Für die Konkretisierung der Umsetzung stehen SBK, RKZ und KOVOS im Dialog mit den Betroffenenorganisationen.